Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Zusammenfassung ab Januar 2026 - MC Car Fit GmbH
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MC Car Fit GmbH gelten ab Januar 2026 für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Servicearbeiten des Unternehmens. Dazu zählen insbesondere Autoglasreparaturen, Scheibentausch, Fahrzeugfolierungen, Fahrzeugaufbereitungen, Reifenservice sowie Werbebeschriftungen. Die Regelungen gelten sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Kunden, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote der MC Car Fit GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Durchführung der beauftragten Arbeiten zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Vereinbarungen nachvollziehbar dokumentiert und rechtlich eindeutig geregelt sind.
3. Termine, Fristen und Ausfallregelung
Vereinbarte Termine gelten grundsätzlich als verbindlich, sofern diese schriftlich bestätigt wurden. Kunden sind verpflichtet, Termine pünktlich wahrzunehmen oder spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, behält sich die MC Car Fit GmbH vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 20 Prozent des Auftragswertes gemäß § 615 BGB zu berechnen. Diese Regelung dient dem Ausgleich von entstandenen Ausfallzeiten, Personal- und Planungskosten.
Sollten Lieferungen oder Leistungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen verzögert werden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend der Dauer der Behinderung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die MC Car Fit GmbH berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
Nach erfolgloser Mahnung können zusätzlich Inkassounternehmen oder rechtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung beauftragt werden. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Stundenverrechnungssätze und Preisübersicht
Für Werkstatt- und Montagearbeiten gelten folgende Stundenverrechnungssätze und Preisgrundlagen:
PKW / Kleinbusse
- Stundenlohn netto: 189,00 €
- Mehrwertsteuer: 35,91 €
- Gesamtpreis brutto: 224,91 €
Steinschlagreparatur PKW / SUV / Kleinbus
- 1. Steinschlag brutto: 141,61 €
- 2.–3. Steinschlag brutto: 266,56 €
- Der dritte Steinschlag innerhalb desselben Auftrages wird ohne zusätzliche Berechnung repariert.
Steinschlagreparatur LKW
- 1. Steinschlag brutto: 142,80 €
- 2. Steinschlag brutto: 226,10 €
Steinschlagreparatur Busse
- 1. Steinschlag brutto: 166,60 €
- 2. Steinschlag brutto: 273,70 €
- 3. Steinschlag brutto: 357,00 €
Zusatzleistungen
Zusätzlich können folgende Nebenkosten berechnet werden:
- Schneidedraht zum Auftrennen der Scheibe: 8,21 € brutto
- Entsorgung von Altmaterial: 5,13 € brutto
- UPE-Aufschlag auf Ersatzteile: 15 %
- Zuschlag für Kleinteile und Hilfsstoffe: 2 %
Sonderleistungen oder zusätzliche Arbeiten werden gesondert nach Aufwand oder individueller Vereinbarung berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten oder eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MC Car Fit GmbH. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eingebaute Teile zurückzufordern oder auszubauen. Die dadurch entstehenden Kosten können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6. Abnahme und Mängelanzeige
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug beziehungsweise die erbrachten Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Sichtbare Mängel oder Beanstandungen müssen unmittelbar bei Übergabe gemeldet werden. Später geltend gemachte Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um verdeckte Mängel handelt, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren.
Der Kunde ist verpflichtet, der MC Car Fit GmbH ausreichend Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nachbesserung einzuräumen.
7. Gewährleistung und Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zusätzlich gewährt die MC Car Fit GmbH freiwillige Garantieleistungen auf bestimmte Arbeiten und Materialien.
Hierzu gehören:
- 6 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit von Scheibenverklebungen
- 2 Jahre Garantie auf Steinschlagreparaturen
- 2 Jahre Garantie auf Folierungsarbeiten bei Privatkunden
- 1 Jahr Garantie auf Folierungsarbeiten bei gewerblichen Kunden
Die Garantie umfasst ausschließlich die kostenlose Nachbesserung der betroffenen Leistungen. Schäden durch äußere Einwirkungen, unsachgemäße Nutzung oder Folgeschäden sind von der Garantie ausgeschlossen.
8. Haftung
Die Haftung der MC Car Fit GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für persönliche Gegenstände oder Wertgegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden. Ebenso übernimmt die MC Car Fit GmbH keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder durch unsachgemäße Nutzung nach der Reparatur entstehen.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Kundendaten werden nur zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und internen Unternehmenszwecken verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, sofern dies gesetzlich erlaubt oder zur Durchführung des Auftrages notwendig ist. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung gilt – soweit gesetzlich zulässig – Köln als Gerichtsstand und Erfüllungsort. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Diese Regelung gilt insbesondere für gewerbliche Kunden und Unternehmen.
11. Verzug und Mahnwesen
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die MC Car Fit GmbH berechtigt, Mahngebühren sowie gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Nach erfolgloser Mahnung können Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte mit der Forderungsdurchsetzung beauftragt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.
12. Verhalten bei Nachbesserung
Sollte eine Nachbesserung erforderlich sein, verpflichtet sich der Kunde, das Fahrzeug nach vorheriger Terminabsprache erneut bereitzustellen. Wird festgestellt, dass kein tatsächlicher Mangel vorliegt oder die Beanstandung unbegründet ist, kann die MC Car Fit GmbH eine Überprüfungspauschale berechnen.
Diese Regelung dient dazu, unnötigen Aufwand und zusätzliche Werkstattkosten zu vermeiden.
13. Versicherungsschäden
Bei Versicherungsschäden ist der Kunde verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Angaben können dazu führen, dass Versicherungsleistungen verweigert oder bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden.
Die MC Car Fit GmbH übernimmt keine Haftung für Nachteile, die durch falsche Angaben des Kunden gegenüber Versicherungen entstehen.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt automatisch die gesetzliche Regelung in Kraft, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung Januar 2026 ersetzen sämtliche vorherigen Versionen und dienen der rechtlichen Klarheit sowie einer transparenten und professionellen Zusammenarbeit zwischen der MC Car Fit GmbH und ihren Kunden.